Nach Ausweisung von Journalistin: Russland wirft Frankreich "politische Verfolgung" vor
Nach der Ausweisung der Kreml-treuen Journalistin Xenia Fedorova aus Frankreich hat Moskau Paris eine "politische Verfolgung" von Medienschaffenden vorgeworfen. "Jede abweichende Meinung wird als russische Propaganda bezeichnet, worauf Versuche folgen, Journalisten und ganze Medien zu vertreiben", sagte der stellvertretende Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Fadejew, am Donnerstag. Es gebe in Frankreich eine "Zensur von Meinungen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen".
Fadejew warf Frankreich eine "politische Verfolgung von Journalisten auf Grundlage trügerischer Anschuldigungen" vor. "Solche Handlungen stehen im Widerspruch zur Rhetorik Frankreichs über ihre Verpflichtung gegenüber den Prinzipien der Meinungsfreiheit." Französische Politiker würden außerdem "verbissen" einen russischen Einfluss hinter "allen Problemen des Landes" suchen, sagte der Sprecher.
Das französische Innenministerium hatte Ende Juli Fedorovas Ausweisung angeordnet. Die Regierung in Paris sieht die russische Journalistin als Sprachrohr für von Russland aus dirigierte "Desinformationskampagnen", mit denen die "öffentliche Ordnung destabilisiert" werden solle.
Fedorova leitete früher das Büro des russischen Senders Russia Today in Paris. Zuletzt geriet sie in Frankreich zunehmend in die Kritik. Der erzkatholische, politisch rechtsaußen stehende Unternehmer Vincent Bolloré öffnete ihr die Türen zu seinem Medienimperium, dort vertrat die Journalistin häufig die offizielle Linie Moskaus. Kritiker befürchteten, dass Fedorova insbesondere die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr beeinflussen könnte.
Fedorova hat Frankreich bereits verlassen. Sie erklärte kürzlich, sie habe fast zehn Jahre lang in dem Land gelebt, sich an das Gesetz gehalten und ihre Steuern gezahlt. Sie habe aber auch "eine Meinung, die ich im Rahmen meiner Arbeit als Journalistin ausdrücke". Fedorova hatte in der Vergangenheit auch in Deutschland gelebt. Hier wurde ihr bereits die Einreise untersagt.
B.al-Muhanna--al-Hayat