PKK-Mitglied in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte der 48-Jährige zwischen 2011 und 2021 eine Führungsposition in einem Verein in Heilbronn, der unmittelbar in die Strukturen der PKK eingebunden war. Diese gilt als terroristische Vereinigung im Ausland.
Laut Gericht organisierte der Mann seit 2015 Kundgebungen und Veranstaltungen des Vereins, verantwortete dessen Finanzen und warb um neue Mitglieder. Dabei seien ihm die Ziele, Programmatik und Methoden der PKK bekannt gewesen, deren Werte er uneingeschränkt teilte. So seien bei Spendenaufrufen etwa auch Gelder für den bewaffneten Kampf der PKK gesammelt worden.
Der Angeklagte zeigte sich laut Gericht im Verfahren geständig, was zu seinen Gunsten gewertet wurde. Die Strafe für die mehrere Jahre zurückliegenden Taten wurde zudem zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte nicht vorbestraft und sozial fest verankert ist.
Die PKK gab im Mai 2025 ihre Auflösung bekannt und erklärte ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet. Sie folgte damit einem Aufruf des seit 1999 wegen Hochverrats inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan. Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden.
X.Ajmi--al-Hayat